Wie bei Fahrzeugen auch, sind schmutzabweisende Versiegelungen auch bei Schaufenstern ein Grund, dass die Beschriftung nicht haftet. Gerade Geschäfte an viel befahrenen Straßen oder mit sehr großen Flächen werden oft mit diesen Versiegelungen bearbeitet.

Folienbuchstaben haften nicht auf so behandelten Flächen. Vergewissern Sie sich daher ob Sie Ihre Scheibe nicht schon einmal auf diese Weise von Ihnen oder Ihrem Vorgänger beschichten wurde. Leider kann man diese Beschichtungen mit dem bloßen Auge nicht erkennen.

Besonders schwer wird es, wenn eine Scheibe von einem Vorgänger erst beschriftet und dann versiegelt wurde. Denn das lässt einen vermuten, dass sich keine Beschichtung darauf befindet – sonst würde die bestehende alte Beschriftung ja ebenfalls nicht haften.

Zum Glück sind diese Beschichtungen nicht all zu häufig und wir hatten diesen Fall in all den Jahren nur ein paar Mal. Dennoch muss der Kunde für bereits produzierte oder extra bestellte Folien im vollen Umfang aufkommen wenn er uns darüber nicht informiert – auch wenn er es nicht gewusst hat.