Das hängt von der Größe des Schadens ab. Wenn z.B. nur eine Tür bei einem Unfall betroffen war und sich die Beschriftung über zwei Türen erstreckt, müssen wir in der Regel nur den Beschädigten Teil erneuern, da wir alle Plottdateien zu Ihrem Auftrag in den exakten Größen speichern.

So können auch einmal einzelne Buchstaben ersetzt werden, wenn ein Buchstabe z.B. durch einen Steinschlag beschädigt wurde.

Anders könnte es bei Digitaldrucken aussehen. Hier hängt es vom Alter des Drucks ab. Denn auch wenn wir jeden Digitaldruck mit einem Kratz- und UV-Schutzlaminat versehen, verblassen die Druckfarben im Lauf der Jahre. Farbabweichungen könnten dann im Gesamtbild sichtbar sein. Bei einem Versicherungsschaden sollten Sie hier auf jeden Fall auf den Ersatz des kompletten Drucks aus genau diesem Grund bestehen.